Freiberufliche Heilpädagogen werden regelmäßig tätig für Menschen mit psychischen Erkrankungen und/oder Handikaps. Heilpädagogen arbeiten häufig mit Ärzten und Psychotherapeuten zusammen. Auftraggeber und Honorarzahler sind oft Sozialversicherungsträger die dadurch ihre Aufgaben nach dem SGB wahrnehmen. Da Entgelte für Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin nach europäischem und damit auch deutschem Recht von der Umsatzsteuer befreit sind führt diese Zugehörigkeit zu den heilberuflichen Berufen zu der falschen Annahme, dass die Leistungen der Heilpädagogen generell nichts mit der Umsatzsteuer zu tun hätten. Schließlich ist man für Erkrankte tätig und das Geld kommt von einer Behörde, so die falsche Schlussfolgerung. Ein im Jahre 2007 ergangenes Urteil des BFH zeigt auf, dass die Dinge nicht so einfach liegen wie es den ersten Anschein hat, denn Umsatzsteuer und freiberufliche Heilpädagogen weiterlesen