Schnelle Hilfe für freischaffende Künstler- und Künstlerinnen vom Land NRW! Eilt!

Die Landesregierung NRW hat heute ein Sofortprogramm für freischaffende Künstler und Künstlerinnen auf den Weg gebracht.

Wenn ihr

  • euren ständigen Wohnsitz in NRW habt und,
  • Mitglied der Künstlersozialkasse seid und
  • bereits Honorarausfälle zu beklagen habt und
  • diese nachweisen könnt

solltet Ihr diesen Antrag unbedingt so schnell wie möglich stellen! Hier ist der Link zum Antrag: https://www.mkw.nrw/system/files/media/document/file/2020-03-20-Antrag%20Sofortprogramm.pdf

Seid ihr nicht Mitglied der Künstlersozialkasse, trotzdem aber freischaffend künstlerisch tätig, beachtet bitte die inzwischen eingestellten FAQ der Landesregierung dazu. Den Link dazu findet ihr am Ende des Blogs.

Die Formulierung am Ende des Antrags: „Der Zuschlag erfolgt nach Eingangsdatum des vollständigen Antrags (inkl. Anlagen).“ wird im Klartext heißen, dass den Anträgen nur so lange stattgegeben werden kann, wie Geld im entsprechenden Finanzierungstopf ist. Im Moment sind das 5 Millionen. Wenn für jeden Künstler 2.000€ bezuschusst würden, könnten nach Adam Riese zunächst also auch nur 2.500 Anträge bewilligt werden. Unklar bleibt, ob der eingereichte Antrag erst dann für die Reihenfolge zählt, wenn a l l e Unterlagen eingereicht wurden.

Sind eure Verträge zwar schriftlich nicht dokumentiert, wurden aber künstlerische Leistung und Entgelt mündlich fest vereinbart (eventuell gibt es dazu Mailbestätigungen?!) und erfolgt coronabedingt keine Durchführung der Vereinbarung, empfiehlt sich meines Erachtens trotzdem die sofortige Antragstellung unter Beifügung einer Mitgliedsbestätigung der KSK (notfalls Beitragsbestätigung 2020) und einer kurzer Darstellung des Sachverhalts.

Zu dieser Sachverhaltsdarstellung sollten gehören: Name und Anschrift des Vertragspartners, Datum der mündlichen Vereinbarung, Beschreibung der Leistung, Höhe des dafür vereinbarten Entgelts, Datum der coronabedingten Absage. Habt ihr Mails dazu, legt sie dazu und raus mit dem Antrag! Parallel schickt ihr diese Sachverhaltsdarstellung an euren Auftraggeber und bittet ihn um schnellst mögliche schriftliche Bestätigung. Ist die Bestätigung da, schickt sie unter Verweis auf euren bereits eingereichten Antrag ebenfalls an eure zuständige Bezirksregierung.

Offen lässt der Antrag übrigens, ob auch die unterrichtende Tätigkeit von Künstlern unter die Förderung fällt oder als zur Zeit noch nicht geförderte Weiterbildung angesehen wird. Angesprochen sind hier natürlich vor allem die Musiker, die selbständig Instrumentalunterricht erteilen. Die Überschrift „Kultur“ im Pressetext, in welchem die aktuelle Bezuschussung freischaffender Künstler beschrieben wird, spricht aber dafür, dass der Unterricht, den Künstler erteilen, ebenfalls schon bezuschusst werden soll. Es würde mich erstaunen, wenn man Instrumentalunterricht nicht dem Bereich der „Kultur“ zuordnen würde.

Weitere Einzelheiten auch in den FAQs der Landesregierung. Am Ende des Textes findet man noch hilfreiche Infos und Links zu weiteren Unterstützungsmaßnahmen, daher: unbedingt ansehen !!: https://www.mkw.nrw/sites/default/files/documents/2020-03/200320_soforthilfen_fuer_kultur_in_nrw.pdf

Hier der Link zur Seite der Landesregierung NRW: https://www.mkw.nrw/presse/Soforthilfe_Kultur_Weiterbildung?fbclid=IwAR35acFxWrrG64xFrzmMvqZ9MewNToGUpj2xCCiDWxsHV58bfrSuiT5bADY (Danke Conny für den schnellen Hinweis!)