Was soll das

Dieser Blog soll solide laufende Informationen rund um das Steuerrecht zur Verfügung stellen. Er wendet sich vor allem an die steuerlichen Laien, die aus beruflichen oder sonstigen Gründen gezwungen sind sich mit dem trockenen Thema Steuerrecht zu befassen und von den Themen des Blogs betroffen sind oder sich davon betroffen fühlen. Ein gewisser Schwerpunkt der Artikel bildet sich um die steuerrechtlichen Problematiken der Unternehmer in der IT- und Medienbranche, der künstlerischen (Text, Foto, Film, Grafik, Musik) und sonstigen Berufe im Kulturbereich sowie der Heilberufe. Die steuerlichen Facetten des Immobilienbesitzes  und bestimmte Themen zum ausländischen Steuerrecht werden ebenfalls besonders ausgeleuchtet.

Im Übrigen sollen aber auch aktuelle Ereignisse und Themen mit steuer-, steurpolitischem- und steuerhistorischem Bezug in den Blog aufgenommen werden. Soweit Zusammenhänge vom Steuerrecht zu sonstigen Gesetzen bestehen,  zum Beispiel zum Urheberrecht,  Künstlersozialversicherungsrecht, SGB, u.a. werden auch diese Schnittstellen angesprochen.

Über Erfahrungsberichte von euch aus dem praktischen Alltag mit dem Finanzamt zu den Themen meiner Artikel würde ich mich sehr freuen. Eine gegebenfalls gekürzte Veröffentlichung eurer Beiträge behalte ich mir vor. Keinesfalls werde ich stammtischartige Meinungsäußerungen zur Veröffentlichung freigeben und bitte auch von vornherein darum, euch diese zu verkneifen. Dagegen haben pointierte oder witzige, auf die Thematik bezogene Kommentare die besten Chancen in meinem Blog veröffentlicht zu werden – schließlich ist das Thema an sich schon trocken genug.

Kommentare, Ergänzungen, Anregungen oder sonstige Beiträge von Berufskollegen und anderen Fachleuten auf dem Gebiet des Steuerrechts  (z.B. Juristen, Betriebswirten, Wirtschaftshistorikern, Steuerfachwirten, Bilanzbuchhaltern) die auf diesen Blog aufmerksam wurden, sind ebenfalls jederzeit herzlich willkommen, insbesondere auch Beiträge zu ausländischem Steuerrecht. Ganz besonders freuen würde ich mich auch über Beiträge von Historikern, welche sich mit dem Steuerrecht der ersten Hälfte des 20. Jhrdts. beschäftigt haben. Es ist immer wieder interessant und erhellend für das Verständniss des gegenwärtigen Steuerrechts,  zu sehen, wie wenig neu vermeintlich neue Maßnahmen auf dem Gebiet des Steuerrechts sind.