Corona Soforthilfe für Freiberufler in Berlin !

Auch in Berlin wird es Corona-Soforthilfen für Freiberufler geben. Und auch hier natürlich nicht nur für diese, sondern für alle Kleinst- und Solounternehmen. Die Freiberufler stellen in dieser Unternehmergruppe aber sicher auch hier den deutlich überproportionalen Anteil, allgemein und in meiner Mandantschaft. Ab Freitag 27.3.2020 um 12:00 Uhr findet ihr hier auf der Seite der Investitionsbank Berlin (IBB) die Möglichkeit euren Antrag auf Soforthilfe zu stellen:

https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/themen/coronahilfe/corona-liquiditaets-engpaesse.html

Ein paar zusätzliche Infos zur Förderung findet ihr auch hier auf der Seite der Senatskanzlei: https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/pressemitteilung.909713.php

Beachtet bitte unbedingt den Unterschied zwischen den beiden Paketen! Nur aus dem Soforthilfe-Paket II gibt es finanzielle Hilfen, die ihr später nicht wieder zurückzahlen müsst. Also, wie man in der Fachsprache sagt: einen echten Zuschuss. Über das Soforthilfe-Paket I gibt es dagegen faktisch nur günstige Kredite.

Konzentriert euch daher am Freitag unbedingt zunächst auf das Soforthilfe-Paket II und schaut, ob ihr die Voraussetzungen für den maximalen Zuschuss von 5.000 Euro erfüllt. Da für diese Hilfen – zunächst einmal – nur 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden, ist zu befürchten, dass hier die letzten die Hunde beißen, so dass ihr das Wort „sofort“ vorsichtigerweise im doppelten Sinne ernst nehmen solltet.

Aber auch nicht nervös werden. Macht euch keine Sorgen, wenn die Seite am Freitag erstmal zusammenbricht, wie die Investitionsbank Berlin ja schon selbst befürchtet. Schaut euch aber unbedingt schon jetzt die bisher bekannten Voraussetzungen für den Antrag an. Da der Berliner Senat und die IBB noch wenig handfestes veröffentlicht hat (26.3.20; 00:06 Uhr), orientiert euch zunächst einfach an den Voraussetzungen für die Soforthilfe NRW und an dem vorläufigen Antragsformular der Landesregierung NRW. Ausführliche Erläuterungen dazu findet ihr in meinem vorigen Beitrag „Corona Soforthilfe für Freiberufler NRW!“

Für die Anträge nach dem Soforthilfe-Paket I lasst euch lieber etwas Zeit – es sei denn, euer Liquiditätsengpass ist auch nach Rücksprache mit euren Vermietern und anderen Gläubigern auf zinsfreie Stundung schon so groß, dass ihr zur Vermeidung einer Insolvenz sofort handeln müsst. In allen anderen Fällen nehmt bitte die Förderung nach diesem Paket nur sehr vorsichtig in Anspruch.


 

Schnelle Hilfe für freischaffende Künstler- und Künstlerinnen vom Land NRW! Eilt!

Die Landesregierung NRW hat heute ein Sofortprogramm für freischaffende Künstler und Künstlerinnen auf den Weg gebracht.

Wenn ihr

  • euren ständigen Wohnsitz in NRW habt und,
  • Mitglied der Künstlersozialkasse seid und
  • bereits Honorarausfälle zu beklagen habt und
  • diese nachweisen könnt

solltet Ihr diesen Antrag unbedingt so schnell wie möglich stellen! Hier ist der Link zum Antrag: https://www.mkw.nrw/system/files/media/document/file/2020-03-20-Antrag%20Sofortprogramm.pdf

Seid ihr nicht Mitglied der Künstlersozialkasse, trotzdem aber freischaffend künstlerisch tätig, beachtet bitte die inzwischen eingestellten FAQ der Landesregierung dazu. Den Link dazu findet ihr am Ende des Blogs.

Die Formulierung am Ende des Antrags: „Der Zuschlag erfolgt nach Eingangsdatum des vollständigen Antrags (inkl. Anlagen).“ wird im Klartext heißen, dass den Anträgen nur so lange stattgegeben werden kann, wie Geld im entsprechenden Finanzierungstopf ist. Im Moment sind das 5 Millionen. Wenn für jeden Künstler 2.000€ bezuschusst würden, könnten nach Adam Riese zunächst also auch nur 2.500 Anträge bewilligt werden. Unklar bleibt, ob der eingereichte Antrag erst dann für die Reihenfolge zählt, wenn a l l e Unterlagen eingereicht wurden.

Sind eure Verträge zwar schriftlich nicht dokumentiert, wurden aber künstlerische Leistung und Entgelt mündlich fest vereinbart (eventuell gibt es dazu Mailbestätigungen?!) und erfolgt coronabedingt keine Durchführung der Vereinbarung, empfiehlt sich meines Erachtens trotzdem die sofortige Antragstellung unter Beifügung einer Mitgliedsbestätigung der KSK (notfalls Beitragsbestätigung 2020) und einer kurzer Darstellung des Sachverhalts.

Zu dieser Sachverhaltsdarstellung sollten gehören: Name und Anschrift des Vertragspartners, Datum der mündlichen Vereinbarung, Beschreibung der Leistung, Höhe des dafür vereinbarten Entgelts, Datum der coronabedingten Absage. Habt ihr Mails dazu, legt sie dazu und raus mit dem Antrag! Parallel schickt ihr diese Sachverhaltsdarstellung an euren Auftraggeber und bittet ihn um schnellst mögliche schriftliche Bestätigung. Ist die Bestätigung da, schickt sie unter Verweis auf euren bereits eingereichten Antrag ebenfalls an eure zuständige Bezirksregierung.

Offen lässt der Antrag übrigens, ob auch die unterrichtende Tätigkeit von Künstlern unter die Förderung fällt oder als zur Zeit noch nicht geförderte Weiterbildung angesehen wird. Angesprochen sind hier natürlich vor allem die Musiker, die selbständig Instrumentalunterricht erteilen. Die Überschrift „Kultur“ im Pressetext, in welchem die aktuelle Bezuschussung freischaffender Künstler beschrieben wird, spricht aber dafür, dass der Unterricht, den Künstler erteilen, ebenfalls schon bezuschusst werden soll. Es würde mich erstaunen, wenn man Instrumentalunterricht nicht dem Bereich der „Kultur“ zuordnen würde.

Weitere Einzelheiten auch in den FAQs der Landesregierung. Am Ende des Textes findet man noch hilfreiche Infos und Links zu weiteren Unterstützungsmaßnahmen, daher: unbedingt ansehen !!: https://www.mkw.nrw/sites/default/files/documents/2020-03/200320_soforthilfen_fuer_kultur_in_nrw.pdf

Hier der Link zur Seite der Landesregierung NRW: https://www.mkw.nrw/presse/Soforthilfe_Kultur_Weiterbildung?fbclid=IwAR35acFxWrrG64xFrzmMvqZ9MewNToGUpj2xCCiDWxsHV58bfrSuiT5bADY (Danke Conny für den schnellen Hinweis!)