Corona Soforthilfe für Freiberufler in Berlin !

Auch in Berlin wird es Corona-Soforthilfen für Freiberufler geben. Und auch hier natürlich nicht nur für diese, sondern für alle Kleinst- und Solounternehmen. Die Freiberufler stellen in dieser Unternehmergruppe aber sicher auch hier den deutlich überproportionalen Anteil, allgemein und in meiner Mandantschaft. Ab Freitag 27.3.2020 um 12:00 Uhr findet ihr hier auf der Seite der Investitionsbank Berlin (IBB) die Möglichkeit euren Antrag auf Soforthilfe zu stellen:

https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/themen/coronahilfe/corona-liquiditaets-engpaesse.html

Ein paar zusätzliche Infos zur Förderung findet ihr auch hier auf der Seite der Senatskanzlei: https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/pressemitteilung.909713.php

Beachtet bitte unbedingt den Unterschied zwischen den beiden Paketen! Nur aus dem Soforthilfe-Paket II gibt es finanzielle Hilfen, die ihr später nicht wieder zurückzahlen müsst. Also, wie man in der Fachsprache sagt: einen echten Zuschuss. Über das Soforthilfe-Paket I gibt es dagegen faktisch nur günstige Kredite.

Konzentriert euch daher am Freitag unbedingt zunächst auf das Soforthilfe-Paket II und schaut, ob ihr die Voraussetzungen für den maximalen Zuschuss von 5.000 Euro erfüllt. Da für diese Hilfen – zunächst einmal – nur 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden, ist zu befürchten, dass hier die letzten die Hunde beißen, so dass ihr das Wort „sofort“ vorsichtigerweise im doppelten Sinne ernst nehmen solltet.

Aber auch nicht nervös werden. Macht euch keine Sorgen, wenn die Seite am Freitag erstmal zusammenbricht, wie die Investitionsbank Berlin ja schon selbst befürchtet. Schaut euch aber unbedingt schon jetzt die bisher bekannten Voraussetzungen für den Antrag an. Da der Berliner Senat und die IBB noch wenig handfestes veröffentlicht hat (26.3.20; 00:06 Uhr), orientiert euch zunächst einfach an den Voraussetzungen für die Soforthilfe NRW und an dem vorläufigen Antragsformular der Landesregierung NRW. Ausführliche Erläuterungen dazu findet ihr in meinem vorigen Beitrag „Corona Soforthilfe für Freiberufler NRW!“

Für die Anträge nach dem Soforthilfe-Paket I lasst euch lieber etwas Zeit – es sei denn, euer Liquiditätsengpass ist auch nach Rücksprache mit euren Vermietern und anderen Gläubigern auf zinsfreie Stundung schon so groß, dass ihr zur Vermeidung einer Insolvenz sofort handeln müsst. In allen anderen Fällen nehmt bitte die Förderung nach diesem Paket nur sehr vorsichtig in Anspruch.