Schrottimmobilien

Ein neues Urteil des BGH zum Thema Schrottimmobilien ist raus aber noch nicht veröffentlicht. Es existiert bisher lediglich eine Pressemitteilung. Der BGH bestätigt leider die Vorinstanz nicht, die zugunsten eines Käufers entschieden hatte und verweist die Sache zur weiteren Tatsachenerhebung wieder zurück an das OLG.

Hier darf der Käufer sich dann erneut etwas einfallen lassen um zu beweisen, dass die finanzierende Bank Schuld am Kauf der völlig überteuerten Immobilie war.