Selbständige ausländische Wissenschaftler erzielen in der Regel an deutschen Hochschulen entweder im Rahmen eines Forschungsaufenthaltes oder einer lehrenden Tätigkeit Einnahmen. Da für Ausländer der § 19 UStG nicht greift (also keine Kleinunternehmergrenze bis 17.500 €) stellt sich hier bereits ab dem 1. Euro die Frage der Umsatzteuerpflicht für derartige Einnahmen. In den meisten Fällen läßt sich die Umsatzsteuerpflicht für Einnahmen im Zusammenhang mit vorgenannten Tätigkeiten wie folgt klären:
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