Steuerberatung - Erläuterungen
Finanzbuchhaltung
Bei der Planung und Einrichtung einer Buchführung finden die
Mandanten Unterstützung durch Erläuterung und Beratung
zu den verschiedensten Fragestellungen: Welche Geschäftsbelege
für die Buchführung gesammelt werden müssen, wie
diese am zweckmäßigsten zu sortieren sind, welche Ordnungsmittel
dazu eingesetzt werden sollten, wie Reisekosten erfasst und dokumentiert
werden können, welche Angaben Rechnungen enthalten müssen,
damit sie den Anforderungen für den Vorsteuerabzug genügen,
etc.. Darauf aufbauend kann dann die laufende Buchführung einschließlich
des Kontierens der Belege und der Fertigung der damit zusammenhängenden
Steueranmeldungen (Umsatzsteuer-Voranmeldungen, zusammenfassende
Meldungen, Dauerfristverlängerungen etc.) erstellt werden.
Aber auch eine Beschränkung der Tätigkeit auf die Beratung,
Hilfestellung und/oder Überwachung bei Einrichtung und Durchführung
einer vom Mandanten selbst erstellten Finanzbuchhaltung ist möglich.
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Lohnbuchhaltung
Hierzu gehört im Wesentlichen die Einrichtung und laufende
Führung der Lohnkonten sowie die Erstellung der Lohnabrechnungen,
einschließlich der Fertigung der damit zusammenhängenden
Steueranmeldungen und Meldungen an die Krankenkassen. Soweit gewünscht,
ist auch die Vorbereitung des darauf aufbauenden Zahlungsverkehrs
(z.B. Druck von Überweisungsträgern, Schecks, etc.) möglich.
Selbstverständlich gehört zu diesem Aufgabenfeld aber
auch die steuerliche und wirtschaftliche Beratung rund um die Einstellung
und Beschäftigung von Arbeitnehmern, beispielsweise darüber,
welche Formen der Entlohnung und welche Arten von Beschäftigungsverhältnissen
steuerlich begünstigt sind, welche voraussichtlichen Gesamtkosten
mit der Einstellung eines Arbeitnehmers verbunden sind oder welcher
Nettobetrag bei einem bestimmten Bruttobetrag verbleibt (Lohn-Vorwegberechnung).
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Abschlusserstellung
Dieses Tätigkeitsfeld beinhaltet jede Form der handelsrechtlichen
und steuerrechtlichen Gewinnermittlung durch Bilanz oder Einnahmeüberschussrechnung,
sowohl für Freiberufler als auch für Gewerbetreibende,
für natürliche sowie für juristische Personen (GmbH,
Verein). Die Gewinnermittlung umfasst je nach Bedarf auch die Erstellung
der erforderlichen Anhänge, des Inventarverzeichnisses und
sonstiger Erläuterungen. Für die Einnahmeüberschussrechnung,
der keine laufende Buchführung vorausgehen muss, stellen sich
dem Mandanten im Vorfeld häufig Fragen, welche denen bei der
Einrichtung und Vorbereitung einer Buchführung vergleichbar
sind. Insoweit kann auf die unter diesem Leistungsbereich aufgeführten
Hinweise Bezug genommen werden.
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Steuererklärungen
Dies ist eines der klassischen Tätigkeitsfelder innerhalb
der Steuerberatung. Hierunter fällt die Hilfeleistung und Beratung
bei der Erstellung aller Formen von Steuererklärungen und steuerlichen
Anträgen, insbesondere für die Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer,
Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Erbschaftssteuer. Aufbauend auf
eine möglichst vollständige Erfassung des jeweils relevanten
Sachverhalts im Dialog mit dem Berater kann hier der Mandant die
Subsumtion unter die für ihn günstigsten steuerlichen
Tatbestände und die entsprechende Erstellung der Formulare,
Anlagen und Anträge erwarten.
Ganz aktuell gehört in diesen Bereich selbstverständlich
die Beratung zur neuen Anlage EÜR für die Einnahmeüberschussrechnung:
Wann ist das Formular zu erstellen? Wie sind die Werte für
die Felder zu ermitteln?
Die Vorausberechnung der jeweiligen Steuern, die Prüfung der
Steuerbescheide, Besprechungen mit den Finanzbehörden und die
Einlegung von Rechtsmitteln gegen unrechtmäßig ergangene
Bescheide sind weitere Leistungen, die in diesem Bereich erbracht
werden.
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Lohnsteuerhilfe
Auch hierbei handelt es sich um die Hilfe bei der Erstellung einer
Steuererklärung, nämlich der Einkommenssteuererklärung.
Gemeint ist jedoch speziell die Hilfe im Bereich der Arbeitnehmerveranlagung
(früher bekannt unter der Bezeichnung "Lohnsteuerjahresausgleich").
Die Beratungsleistungen auf diesem Gebiet reichen von der Lohn-Vorwegberechnung
und der Beratung zur Steuerklassenwahl über die Erstellung
von Lohnsteuerermäßigungsanträgen und der Jahressteuererklärung
bis hin zur Prüfung, ob eine der besonderen Voraussetzungen
gegeben ist, unter denen auch noch nach Ablauf der 2-Jahresfrist
die Abgabe einer Steuererklärung möglich - d.h. erforderlich
- ist.
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Steuergestaltungsberatung
Zu diesem Leistungsfeld gehört zwar ganz wesentlich die steuerliche
Beratung zu Investitionsentscheidungen, beabsichtigten Unternehmensgründungen
oder -umstrukturierungen, unternehmerischen Personenzusammenschlüssen
etc., aber auch im privaten Bereich gibt es Entscheidungsmöglichkeiten
mit unterschiedlichen steuerlichen Konsequenzen; etwa im Hinblick
auf die Anlage, Umschichtung und Vererbung von privatem Vermögen
insbesondere von Immobilien und Wertpapieren. Selbst eine ausschließlich
private Entscheidung - wie etwa über die Wahl einer bestimmten
Form von Lebensgemeinschaft - kann aufgrund unterschiedlicher steuerlicher
Auswirkungen sachgerechter Gegenstand einer Steuergestaltungsberatung
sein.
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Wirtschaftsberatung
Insbesondere die wirtschaftliche Beratung zu Existenzgründungen
und Existenzfestigung ist hier einzuordnen. Berechnungen zu Rentabilität,
Liquidität und Wert eines Unternehmens-, genauso wie Wirtschaftlichkeitsvergleiche
verschiedener Finanzierungsformen bei Investitionsentscheidungen
(Stichwort: Leasing oder Kauf) gehören diesem Leistungsfeld
an. Aber auch Fragen aus dem nichtunternehmerischen Bereich wie
etwa nach der Finanzierbarkeit von selbstgenutztem oder vermietetem
Wohneigentum bedürfen der wirtschaftlichen Beratung.
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