LEO REINOLD


Steuerberater

Bielefeld

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Steuerberatung - Erläuterungen

Finanzbuchhaltung

Bei der Planung und Einrichtung einer Buchführung finden die Mandanten Unterstützung durch Erläuterung und Beratung zu den verschiedensten Fragestellungen: Welche Geschäftsbelege für die Buchführung gesammelt werden müssen, wie diese am zweckmäßigsten zu sortieren sind, welche Ordnungsmittel dazu eingesetzt werden sollten, wie Reisekosten erfasst und dokumentiert werden können, welche Angaben Rechnungen enthalten müssen, damit sie den Anforderungen für den Vorsteuerabzug genügen, etc.. Darauf aufbauend kann dann die laufende Buchführung einschließlich des Kontierens der Belege und der Fertigung der damit zusammenhängenden Steueranmeldungen (Umsatzsteuer-Voranmeldungen, zusammenfassende Meldungen, Dauerfristverlängerungen etc.) erstellt werden. Aber auch eine Beschränkung der Tätigkeit auf die Beratung, Hilfestellung und/oder Überwachung bei Einrichtung und Durchführung einer vom Mandanten selbst erstellten Finanzbuchhaltung ist möglich.

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Lohnbuchhaltung

Hierzu gehört im Wesentlichen die Einrichtung und laufende Führung der Lohnkonten sowie die Erstellung der Lohnabrechnungen, einschließlich der Fertigung der damit zusammenhängenden Steueranmeldungen und Meldungen an die Krankenkassen. Soweit gewünscht, ist auch die Vorbereitung des darauf aufbauenden Zahlungsverkehrs (z.B. Druck von Überweisungsträgern, Schecks, etc.) möglich. Selbstverständlich gehört zu diesem Aufgabenfeld aber auch die steuerliche und wirtschaftliche Beratung rund um die Einstellung und Beschäftigung von Arbeitnehmern, beispielsweise darüber, welche Formen der Entlohnung und welche Arten von Beschäftigungsverhältnissen steuerlich begünstigt sind, welche voraussichtlichen Gesamtkosten mit der Einstellung eines Arbeitnehmers verbunden sind oder welcher Nettobetrag bei einem bestimmten Bruttobetrag verbleibt (Lohn-Vorwegberechnung).

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Abschlusserstellung

Dieses Tätigkeitsfeld beinhaltet jede Form der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Gewinnermittlung durch Bilanz oder Einnahmeüberschussrechnung, sowohl für Freiberufler als auch für Gewerbetreibende, für natürliche sowie für juristische Personen (GmbH, Verein). Die Gewinnermittlung umfasst je nach Bedarf auch die Erstellung der erforderlichen Anhänge, des Inventarverzeichnisses und sonstiger Erläuterungen. Für die Einnahmeüberschussrechnung, der keine laufende Buchführung vorausgehen muss, stellen sich dem Mandanten im Vorfeld häufig Fragen, welche denen bei der Einrichtung und Vorbereitung einer Buchführung vergleichbar sind. Insoweit kann auf die unter diesem Leistungsbereich aufgeführten Hinweise Bezug genommen werden.

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Steuererklärungen

Dies ist eines der klassischen Tätigkeitsfelder innerhalb der Steuerberatung. Hierunter fällt die Hilfeleistung und Beratung bei der Erstellung aller Formen von Steuererklärungen und steuerlichen Anträgen, insbesondere für die Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Erbschaftssteuer. Aufbauend auf eine möglichst vollständige Erfassung des jeweils relevanten Sachverhalts im Dialog mit dem Berater kann hier der Mandant die Subsumtion unter die für ihn günstigsten steuerlichen Tatbestände und die entsprechende Erstellung der Formulare, Anlagen und Anträge erwarten.

Ganz aktuell gehört in diesen Bereich selbstverständlich die Beratung zur neuen Anlage EÜR für die Einnahmeüberschussrechnung: Wann ist das Formular zu erstellen? Wie sind die Werte für die Felder zu ermitteln?

Die Vorausberechnung der jeweiligen Steuern, die Prüfung der Steuerbescheide, Besprechungen mit den Finanzbehörden und die Einlegung von Rechtsmitteln gegen unrechtmäßig ergangene Bescheide sind weitere Leistungen, die in diesem Bereich erbracht werden.

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Lohnsteuerhilfe

Auch hierbei handelt es sich um die Hilfe bei der Erstellung einer Steuererklärung, nämlich der Einkommenssteuererklärung. Gemeint ist jedoch speziell die Hilfe im Bereich der Arbeitnehmerveranlagung (früher bekannt unter der Bezeichnung "Lohnsteuerjahresausgleich"). Die Beratungsleistungen auf diesem Gebiet reichen von der Lohn-Vorwegberechnung und der Beratung zur Steuerklassenwahl über die Erstellung von Lohnsteuerermäßigungsanträgen und der Jahressteuererklärung bis hin zur Prüfung, ob eine der besonderen Voraussetzungen gegeben ist, unter denen auch noch nach Ablauf der 2-Jahresfrist die Abgabe einer Steuererklärung möglich - d.h. erforderlich - ist.

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Steuergestaltungsberatung

Zu diesem Leistungsfeld gehört zwar ganz wesentlich die steuerliche Beratung zu Investitionsentscheidungen, beabsichtigten Unternehmensgründungen oder -umstrukturierungen, unternehmerischen Personenzusammenschlüssen etc., aber auch im privaten Bereich gibt es Entscheidungsmöglichkeiten mit unterschiedlichen steuerlichen Konsequenzen; etwa im Hinblick auf die Anlage, Umschichtung und Vererbung von privatem Vermögen insbesondere von Immobilien und Wertpapieren. Selbst eine ausschließlich private Entscheidung - wie etwa über die Wahl einer bestimmten Form von Lebensgemeinschaft - kann aufgrund unterschiedlicher steuerlicher Auswirkungen sachgerechter Gegenstand einer Steuergestaltungsberatung sein.

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Wirtschaftsberatung

Insbesondere die wirtschaftliche Beratung zu Existenzgründungen und Existenzfestigung ist hier einzuordnen. Berechnungen zu Rentabilität, Liquidität und Wert eines Unternehmens-, genauso wie Wirtschaftlichkeitsvergleiche verschiedener Finanzierungsformen bei Investitionsentscheidungen (Stichwort: Leasing oder Kauf) gehören diesem Leistungsfeld an. Aber auch Fragen aus dem nichtunternehmerischen Bereich wie etwa nach der Finanzierbarkeit von selbstgenutztem oder vermietetem Wohneigentum bedürfen der wirtschaftlichen Beratung.

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