{"id":31,"date":"2009-06-16T21:19:24","date_gmt":"2009-06-16T19:19:24","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerberater-reinold.de\/blog\/?p=31"},"modified":"2018-05-26T16:13:00","modified_gmt":"2018-05-26T14:13:00","slug":"umsatzsteuer-und-freiberufliche-heilpaedagogen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/steuerberater-reinold.de\/blog\/2009\/06\/16\/umsatzsteuer-und-freiberufliche-heilpaedagogen\/","title":{"rendered":"Umsatzsteuer und freiberufliche Heilp\u00e4dagogen"},"content":{"rendered":"<p>Freiberufliche Heilp\u00e4dagogen werden regelm\u00e4\u00dfig t\u00e4tig f\u00fcr Menschen mit psychischen Erkrankungen und\/oder Handikaps. Heilp\u00e4dagogen arbeiten h\u00e4ufig mit \u00c4rzten und Psychotherapeuten zusammen. Auftraggeber und Honorarzahler sind oft Sozialversicherungstr\u00e4ger die dadurch ihre Aufgaben nach dem SGB wahrnehmen. Da Entgelte f\u00fcr Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin nach europ\u00e4ischem und damit auch deutschem Recht von der Umsatzsteuer befreit sind f\u00fchrt diese Zugeh\u00f6rigkeit zu den heilberuflichen Berufen zu der falschen Annahme, dass die Leistungen der Heilp\u00e4dagogen generell nichts mit der Umsatzsteuer zu tun h\u00e4tten. Schlie\u00dflich ist man f\u00fcr Erkrankte t\u00e4tig und das Geld kommt von einer Beh\u00f6rde, so die falsche Schlussfolgerung. Ein im Jahre 2007 ergangenes Urteil des BFH zeigt auf, dass die Dinge nicht so einfach liegen wie es den ersten Anschein hat, denn <!--more--><\/p>\n<p>1. Erste unbedingte Voraussetzung f\u00fcr eine umsatzsteuerfreie Heilbehandlungst\u00e4tigkeit, ist selbstverst\u00e4ndlich das Vorliegen der staatlich geregelten Berufsqualifikationen als &#8222;Heilp\u00e4dagoge&#8220;, denn auch eine heilende Leistung jedoch ohne staatlich geregelte Qualifikation als Heilberufler kann nie zu umsatzsteuerfreien Honoraren aus solchen Leistungen f\u00fchren !<\/p>\n<p>2. Zweite unbedingte Voraussetzung ist, dass bei vorliegender Qualifikation tats\u00e4chlich Heilbehandlungen durchgef\u00fchrt und bezahlt werden. Heilbehandlungen definiert der BFH als T\u00e4tigkeit, die zum Zwecke der Vorbeugung, der Diagnose, der Behandlung und, soweit m\u00f6glich, der Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsst\u00f6rungen f\u00fcr bestimmte Patienten ausgef\u00fchrt wird.<\/p>\n<p>Achtung insbesondere die Voraussetzung Nr.2 sollte durchaus aufmerksam studiert werden. Stellt sich die heilp\u00e4dagogische T\u00e4tigkeit n\u00e4mlich als &#8222;nichtmedizinische&#8220; Hilfen im Bereich der Lebensf\u00fchrung des Patienten darstellen im Zusammenhang mit der Wiedereingliederung von psychisch erkrankten aber &#8222;stabilen&#8220; Patienten in ein selbst\u00e4ndiges Leben, ist Nr.2 nicht mehr gegeben, so dass die Honorare f\u00fcr diese Leistungen nach dem Jahr des \u00dcberschreitens der Kleinunternehmerschwelle umsatzsteuerpflichtig werden !! Sollte der Heilp\u00e4dagoge solche nicht unter Nr.2 fallenden Auftr\u00e4ge bekommen, muss er bei der Kalkulation seines Honorars ber\u00fccksichtigen, dass ihm aus 100 Euro Honorar, gerade 84 Euro verbleiben. Da in der Regel wenig mit Vorsteuer behaftete Kosten im Gegenzug entstehen, f\u00fchrt die Umsatzsteuerpflicht so zwangsl\u00e4ufig zu empfindlichen Einkommenseinbu\u00dfen. Da h\u00e4ufig die Auftraggeber selbst jedoch nicht umsatzsteuerpflichtig sind, dr\u00fcckt selbstverst\u00e4ndlich auch diese eine mit der Umsatzsteuer begr\u00fcndete zus\u00e4tzliche Honorarforderung. Man sollte die L\u00f6sung in der Mitte suchen. Vorsichtig sein sollte man jedoch mit den vermeintlichen Grunds\u00e4tzen: &#8222;Die anderen machen das auch alle so!&#8220; oder &#8222;Es ist noch immer gut gegangen!&#8220; . Das Urteil des BFH ist gerade mal zwei J\u00e4hrchen alt und die Finanzverwaltung braucht manchmal einige Zeit bis sie eine bestimmte Steuerpraxis die sie f\u00fcr falsch h\u00e4lt wahrnimmt und sie braucht nochmal einige Zeit bis sie erkennt, dass gen\u00fcgend Fallzahlen zustande kommen. Das Finanzamt hat dann aber kein Problem, \u00a0dann so ein Thema zum Pr\u00fcfungsschwerpunkt im Rahmen der Veranlagung zu machen und schon steht man unvorbereitet vor erheblichen Umsatzsteuernachforderungen.<\/p>\n<p>legaler Tipp: Die eventuell umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen im Laufe des Jahres genau nachhalten. Erkennt man Ende Oktober, dass die Kleinunternehmergrenze \u00a0von 17.500 \u20ac knapp \u00fcberschritten wird, sollte man die Honorarrechnungen z\u00f6gerlicher schreiben werden oder den F\u00e4lligkeitszeitpunkt in das neue Jahre verlegen, wenn man dadurch erreichen kann, dass die Einnahmen unter dieser Grenze gehalten werden. Dann hat man zumindest f\u00fcr ein Jahr wieder Ruhe vor der Umsatzsteuer, selbst wenn dann im Folgejahr deutlich \u00fcber 17.500 \u20ac liegende umsatzsteuerpflichtige Einnahmen erzielt werden.<\/p>\n<p>\u00dcber die Schilderung eigener praktischer Fragen zu der Thematik bin ich dankbar.Bei offenen Fragen zu diesem Thema helfen ich gerne weiter.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Freiberufliche Heilp\u00e4dagogen werden regelm\u00e4\u00dfig t\u00e4tig f\u00fcr Menschen mit psychischen Erkrankungen und\/oder Handikaps. Heilp\u00e4dagogen arbeiten h\u00e4ufig mit \u00c4rzten und Psychotherapeuten zusammen. Auftraggeber und Honorarzahler sind oft Sozialversicherungstr\u00e4ger die dadurch ihre Aufgaben nach dem SGB wahrnehmen. Da Entgelte f\u00fcr Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin nach europ\u00e4ischem und damit auch deutschem Recht von der Umsatzsteuer befreit sind f\u00fchrt &hellip; <a href=\"https:\/\/steuerberater-reinold.de\/blog\/2009\/06\/16\/umsatzsteuer-und-freiberufliche-heilpaedagogen\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Umsatzsteuer und freiberufliche Heilp\u00e4dagogen<\/span> weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[2,4,10],"tags":[19,21,22,26,27,32],"class_list":["post-31","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein","category-freie-berufe","category-umsatzsteuer","tag-freiberufler","tag-heilberufler","tag-heilpaedagoge","tag-kleinunternehmer","tag-kleinunternehmergrenze","tag-umsatzsteuer"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/steuerberater-reinold.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/31","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/steuerberater-reinold.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/steuerberater-reinold.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/steuerberater-reinold.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/steuerberater-reinold.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=31"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/steuerberater-reinold.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/31\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":55,"href":"https:\/\/steuerberater-reinold.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/31\/revisions\/55"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/steuerberater-reinold.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=31"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/steuerberater-reinold.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=31"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/steuerberater-reinold.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=31"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}