{"id":19,"date":"2009-06-09T21:47:28","date_gmt":"2009-06-09T19:47:28","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerberater-reinold.de\/blog\/?p=19"},"modified":"2018-05-26T16:13:06","modified_gmt":"2018-05-26T14:13:06","slug":"umsatzsteuer-und-selbstaendige-auslaendische-gastdozenten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/steuerberater-reinold.de\/blog\/2009\/06\/09\/umsatzsteuer-und-selbstaendige-auslaendische-gastdozenten\/","title":{"rendered":"Umsatzsteuer und selbst\u00e4ndige ausl\u00e4ndische Gastdozenten"},"content":{"rendered":"<p>Selbst\u00e4ndige ausl\u00e4ndische Wissenschaftler erzielen in der Regel an deutschen Hochschulen entweder im Rahmen eines Forschungsaufenthaltes oder einer lehrenden T\u00e4tigkeit Einnahmen. Da f\u00fcr Ausl\u00e4nder der \u00a7 19 UStG nicht greift (also keine Kleinunternehmergrenze bis 17.500 \u20ac) stellt sich hier bereits ab dem 1. Euro die Frage der Umsatzteuerpflicht f\u00fcr derartige Einnahmen.\u00a0 In den meisten F\u00e4llen l\u00e4\u00dft sich die Umsatzsteuerpflicht f\u00fcr Einnahmen im Zusammenhang mit vorgenannten T\u00e4tigkeiten wie folgt kl\u00e4ren:<\/p>\n<p><!--more-->1. Forschungsaufenthalte: Geldmittel die die inl\u00e4ndischen Hochschulen an die ausl\u00e4ndischen Wissenschaftler zahlen werden regelm\u00e4\u00dfig nicht als Gegenleistung f\u00fcr die forschende T\u00e4tigkeit erbracht, so dass diese Einnahmen sogenannte echte Zusch\u00fcsse darstellen. Umsatzsteuer ist darauf nicht zu entrichten. Das Budget kann also voll zugunsten des Dozenten ausgesch\u00f6pft werden.<\/p>\n<p>2. Lehrt\u00e4tigkeit: Honorare f\u00fcr lehrende T\u00e4tigkeiten stellen dagegen eine echte Gegenleistung dar. Die Umsatzsteuerpflicht dieser Honorare entscheidet sich danach, ob die Unterrichtsleistung Kenntnisse im Rahmen festliegender Lehrpl\u00e4ne oder Lehrprogramme vermittelt oder nicht. Im ersteren Fall greift die Umsatzsteuerbefreiung gem\u00e4\u00df \u00a7 4 Nr.21 Buchst. b UStG im zweiten Fall sind die Honorare umsatzsteuerpflichtig. Da die Hochschulen in der Regel nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, geht die Zahlung im letzteren Fall somit direkt auf das Budget und schm\u00e4lert damit effektiv das Honorar f\u00fcr solche Auftr\u00e4ge an ausl\u00e4ndische Wissenschaftler.<\/p>\n<p>Um bei gegebenem Budget die Honorierungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr die Gastdozenten maximal aussch\u00f6pfen zu k\u00f6nnen, sollten die Hochschulen vorab kl\u00e4ren, inwieweit die vorgesehene Lehrt\u00e4tigkeit des ausl\u00e4ndischen Gastdozenten eine Lehreinheit oder einen Teil einer Lehreinheit ausf\u00fcllen k\u00f6nnte, um dann den Auftrag\/die Einladung entsprechend zu formulieren. Ganz besonders Einzelvortr\u00e4ge stehen gerne im Focus des Finanzamts und dann sollten die o.g. Voraussetzungen f\u00fcr die Umsatzsteuerfreiheit durch Passgenauigkeit von Vortrag und Lehreinheit hinreichend glaubhaft gemacht werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Bitte beachten ! Die vorgenannten Abgrenzungen gelten selbstverst\u00e4ndlich f\u00fcr inl\u00e4ndische selbst\u00e4ndige Gastdozenten in gleicher Weise, da diese aber die Kleinunternehmerregelung f\u00fcr sich in Anspruch nehmen k\u00f6nnen, stellen sich hier die vorgenannten Fragen erst bei Ums\u00e4tzen von mehr als 17.500 \u20ac &#8211; und dann auch erst ab dem Folgejahr!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Selbst\u00e4ndige ausl\u00e4ndische Wissenschaftler erzielen in der Regel an deutschen Hochschulen entweder im Rahmen eines Forschungsaufenthaltes oder einer lehrenden T\u00e4tigkeit Einnahmen. Da f\u00fcr Ausl\u00e4nder der \u00a7 19 UStG nicht greift (also keine Kleinunternehmergrenze bis 17.500 \u20ac) stellt sich hier bereits ab dem 1. 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